Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.05.2024

Artikel vom 15.05.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 15.05.2024 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 - 1.4 Befreiungsanträge

Im Vorgriff auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.05.2024 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Demnach soll die Positionierung von Wärmepumpen jetzt auch im Vorgarten Richtung Straße grundsätzlich erlaubt werden. Bisher war laut der Festsetzung in verschiedenen Bebauungsplänen eine Errichtung stets nur im seitlichen oder rückwärtigen Bereich des Gebäudes gestattet, um ein einheitliches Straßenbild zu erreichen. Da aber viele Wärmepumpen zwar geräuscharm jedoch nicht geräuschlos arbeiten, fühlten sich die Gebäudebewohner und -besitzer zunehmend in ihrem Freizeit- und Ruhebereich gestört und beantragten eine Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans. Aufgrund der zunehmenden Häufung dieser Anfragen fasste der Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss. Wärmetauscher dürfen nun auch im Vorgarten und außerhalb des Baufensters errichtet werden.

Nun hatte der Ausschuss in jüngster Sitzung über vier Befreiungsanträge zu befinden, die alle dasselbe Ziel verfolgten. Marielle Reuter (WBB) regte zu Beginn der Behandlung an, diese vier Anträge zusammenzufassen. Bürgermeister-Stellvertreter Gerhard Fritscher (CDU) erwiderte jedoch, es sollte dennoch jeder einzelne Antrag separat behandelt werden, um zu prüfen, ob Unstimmigkeiten vorhanden seien, die zu diskutieren seien. Das war nicht der Fall, somit wurde die Befreiung in allen vier Fällen einstimmig erteilt. Betroffen waren die Grundstücke in der Goethestraße 6, Im Herrschaftsbruch 48, in der Ringstraße 25 und Ringstraße 25/1.

1.5 Antrag auf Nutzungsänderung Am Alten Friedhof 2

Das Anwesen „Am Alten Friedhof 2“ ist ein Gemeindewohnhaus, das im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Durlacher Straße/Kirchbergstraße“ liegt. Für dessen gesamten Geltungsbereich gilt eine Veränderungssperre. Konkreten Festsetzungen durch einen Bebauungsplan sind bisher nicht getroffen worden. Bei diesem Bauantrag handelt es sich aber um eine reine Nutzungsänderung ohne Veränderung der Kubatur. Dachneigung, First- und Traufhöhe bleiben unverändert, lediglich im Inneren wird eine energetische Sanierung vorgenommen und eine Wohnung über zwei Etagen errichtet. Der Ausschuss stimmte der Ausnahme von der Veränderungssperre einstimmig zu.

1.6 Zweigeschossiges Wohnhaus Buchenweg 21

Die Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses ohne Kniestock mit 25° Dachneigung. Da sich das betreffende Grundstück aber im Außenbereich befindet und eine Privilegierung nach § 35 BauGB nicht vorliegt, hat der Ausschuss das Vorhaben einstimmig abgelehnt.

2. Informationen der Verwaltung

In der Vergangenheit war aus der Mitte des Gremiums die Frage aufgetaucht, ob in Weingarten genügend Abfallbehälter aufgestellt seien. Daraufhin hatte die Verwaltung eine Zählung vorgenommen und einen Übersichtsplan erstellt, der die Standorte der Abfallbehälter – getrennt nach normalen und nach sogenannten Robidog-Behältern – zeigt. Die Übersicht ergab, dass die Dichte der Behälter genügend sein dürfte.

Fritz Küntzle (CDU) monierte jedoch, der Abfallbehälter bei der Eisdiele auf der Bruchsaler Straße sei regelmäßig überfüllt. Dazu erklärte Bürgermeister-Stellvertreter Gerhard Fritscher (CDU), der besagte Mülleimer befinde sich auf gemeindeeigenem Gebiet und werde montagmorgens im Rahmen der üblichen Leerung geleert. Wolfgang Wehowsky (SPD) bemängelte, dass beim Hochbehälter „Auf der Setz“ keinerlei Abfallbehälter installiert seien. Bürgermeister—Stellvertreter Gerhard Fritscher (CDU) nahm den Mangel auf und sagte zu, für Abhilfe zu sorgen. Werner Burst (SPD) regte an, die Bevölkerung durch entsprechende Veröffentlichungen über die Abbau- und Zerfallszeiten bestimmter Abfälle zu sensibilisieren. Sie seien wesentlich länger, als man meint. Beispielsweise habe eine ganze Glasflasche eine praktisch ewige Haltbarkeit. Glas sei nicht abbaubar, sondern werde allenfalls durch Wind und Wetter korrodiert. Bananenschalen seien zwar biologisch abbaubar, benötigen dafür aber tropisches Klima. Hierzulande dauere der Prozess immer noch 1 – 2 Jahre. Drittes Beispiel Zigarettenstummel benötigen 2 - 7 Jahre, während derer Schadstoffe und Gifte ins Grundwasser gelangen.