Hauptbereich
Bericht aus dem Gemeinderat vom 03.06.2024
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung in einer Zusammenfassung
- öffentlich bekannt gemacht am 05.06.2024 -
1. Anfragen und Anregungen der Einwohner
Frage eines Bürgers, wann der neue Sportplatz beim TSV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde. Das Tor sei permanent verschlossen. Dazu sagte Bürgermeister Eric Bänziger, die Toröffnung hätte längst geschehen müssen, er werde mit den Verantwortlichen beim TSV nochmals sprechen.
2. Erschließung Gewerbegebiet Sandfeld: Vergabe der Projektsteuerung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit einstimmigem Beschluss beauftragt, mit der Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung einen Vertrag über die Projektkoordination für das Gewerbegebiet Sandfeld in Höhe von 102.788,20 Euro brutto abzuschließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 eingestellt.
Schon im ersten Entwurf des Bebauungsplans im Jahr 2014 hatte sich die Komplexität der Entwicklung dieses Gebiets abgezeichnet: Verkehrliche Erschließung mit Lkw- und Pkw-Verkehr, Rad- und Fußwege, Nutzungszonen, mögliche Grundstückszuschnitte sowie Grünkonzeption. Der Knotenpunkt von Landesstraße, Kreisstraße und Gemeindestraße soll als Kreisverkehr ausgebildet werden, was eine Umleitung des Walzbachs erforderlich macht. Das ganze Projekt soll in drei Bauabschnitten umgesetzt werden, beginnend im rückwärtigen Bereich. Der letzte Bauabschnitt ist der Kreisverkehr. In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Erschließungsarbeiten in einem Paket auszuschreiben. Aufgrund ihres Umfangs muss diese Ausschreibung europaweit erfolgen.
Das Büro Crocoll Consult aus Bretten wurde mit der Ausschreibung der Projektkoordination beauftragt und hat vier Bewerber zur Abgabe eines Angebots ausgewählt. Der Büroinhaber Ralf Crocoll stellte dem Gemeinderat in jüngster Sitzung das Ergebnis der Ausschreibung vor. Aus den geschätzten Baukosten von 7,7 Mio. Euro netto ergibt sich die Abschätzung der typischen Projektsteuerungskosten über AHO Nr. 9 – Projektsteuerungsmanagement mit ca. 158.000 Euro. Dieser Wert liegt unter dem Schwellenwert von 221.000 Euro, ab dem europaweit ausgeschrieben werden muss. Also konnte national ausgeschrieben werden. In Anlehnung an die Unterschwellenvergabeordnung erfolgen die Vergabeverhandlungen. Zwei Büros haben aus Kapazitätsgründen abgesagt, blieben ein Büro aus Pforzheim und die GkB aus Karlsruhe. Die Persönlichkeitsprüfung ergab fachliche Kompetenz, die die Projektziele sicher erreichbar erschienen ließ, Zielorientiertheit, Strukturiertheit, Souveränität, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit und Flexibilität. Es handele sich um eine erfahrene Firma mit ausreichender Mitarbeiterkapazität und guter Erreichbarkeit.
Dr. Andrea Friebel (CDU) meinte, ein Büro mit Erfahrung sei von Vorteil. Hans-Günther Lohr (FDP) sagte, seine Fraktion wünsche sich, dass mit der Vergabe der Steuerung auch die Baulandvergabe sorgfältig behandelt werde, denn die Landwirte hätten Bedenken wegen des Flächenverbrauchs. Dazu versicherte die Leiterin des Ortsbauamts Michaela Baumann, dass im weiteren Ablauf alle Fakten auf den Tisch kommen werden, auch die Belange der Landwirte.
3. Regenwasserbehandlungsanlage und Staunässe
Durch die Betriebserweiterung der Firma Klocke in der Max-Becker-Straße wird der Einbau eines Lamellenabscheiders zur Regenwasserbehandlung notwendig. Dies ist eine Vorgabe des Landratsamts, das verlangt, dass das Oberflächenwasser nicht mehr ungeklärt in den Vorfluter eingeleitet werden dürfen. Die Errichtung des Bauwerks erfolgt auf öffentlicher Fläche.
Zudem besteht seit geraumer Zeit im Bereich der Grundstücke Ringstraße 42 – 56 das Problem, dass das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr versickert und die Flächen entsprechend durchnässt sind.
Die Ausschreibung der beiden Maßnahmen erfolgte gemeinsam, wobei diese in zwei Gewerke aufgeteilt wurde. Zum einen in die Tiefbaumaßnahme, die öffentlich ausgeschrieben wurde und zum anderen in den landschaftsgärtnerischen Teil, für den fünf örtliche Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.
Ein Mitarbeiter von den BIT-Ingenieuren erläuterte die vorgesehen Maßnahmen. Auf dem Grundstück Ringstraße/Dr.-Wohnlich-Straße wird zur Entwässerung der privaten Grundstücke eine Drainage mit Anschluss an den Regenwasserkanal eingebaut.
Die Die Firma Ezel aus Vaihingen/Enz hat das wirtschaftlichste Angebot mit 514.389,02 Euro für die notwendigen Tiefbauarbeiten abgegeben. Für dem Landschaftsbau auf den privaten Grundstücken in der Ringstraße erhält die Firma Stärk für 65.112 Euro den Auftrag.
Bürgermeister Bänziger erklärte, die problematische Wassersituation habe sich durch eine Baumaßnahme in der dahinter liegenden Ernst-Vögele-Straße ergeben, bei der ein Eingriff ins Grundwasser vorgenommen worden sei. Es sei eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, Grundstücke zu entwässern. Die Vergabe an die beiden Firmen erfolgte einstimmig.
4. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ beschlossen. Die Ziele dieses Bebauungsplans sind unter anderem die städtebauliche Sicherung der bestehenden Gewerbebetriebe durch Regelung der zulässigen Nutzung und Maß der baulichen Anlagen. Darüber hinaus soll die Ausweisung einer Erweiterungsfläche der bestehenden Betriebe unter Berücksichtigung der Verlegung des Entwässerungsgrabens „Heuburgwiesengraben“ erfolgen.
Für den benannten Bebauungsplan hat der Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 16.01.2023 die städtebauliche Konzeption zur Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung beraten. Zuletzt wurde am 13.05.2024 die frühzeitige Beteiligung vom Ausschuss für Umwelt und Technik vorberaten.
Auf Basis der städtebaulichen Konzeption vom 16.01.2023 und der notwendigen Anpassungen, die im Sachvortrag präsentiert werden, soll eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.
Zur Ausweisung einer Erweiterungsfläche der bestehenden Betriebe soll das Plangebiet gegenüber dem damaligen Beschluss leicht vergrößert und der Heuburgwiesengraben verlegt werden. Entlang der Höhefeldstraße sollen die landwirtschaftlichen Flächen angeschnitten werden, um den Ausbau der Höhefeldstraße und die notwendige Anlage eines Wendehammers zu ermöglichen.
Die Bestandsanalyse des Umweltberichts sowie zwei Fachbeiträge zum Artenschutz wurden mit herangezogen. Beide Untersuchungen haben signifikante Vorkommen von bestimmten geschützten Arten ausgeschlossen. Biotoptypen im Bestand bleiben erhalten.
Im Vortrag und auf Nachfrage von Marielle Reuter (WBB) erklärte die Planerin, die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke erfolge mittels Zufahrt über die landwirtschaftliche Fläche parallel zum zukünftigen Entwässerungsgraben, solange noch keine Erweiterung der Gewerbebetriebe stattgefunden hat. Klaus Holzmüller (FDP) signalisierte, er werde nicht zustimmen. Bei der Festlegung der Ausgleichsfläche seien die Landwirte nicht mit einbezogen worden. Hierzu verwies die Mitarbeiterin des Planungsbüros auf einen internen Ausgleich innerhalb des Geltungsbereichs, aber Holzmüller ergänzte, dass die meisten Ausgleichsflächen hinterher ungepflegt blieben. Fritz Küntzle (CDU) bestätigte, dass „viel zu viel zubetoniert“ werde. Ob der Wendehammer tatsächlich nötig sei? Dies bestätigte Bürgermeister Bänziger im späteren Diskussionsverlauf. Hans-Martin Flinspach (WBB) erklärte, der Graben habe zwar bisher eine untergeordnete Funktion als Gewässer, jedoch könnte sich das im Zuge des südlich entstehenden Wohngebiets ändern. Matthias Görner (FDP) monierte, die Unterlagen seien nicht vollständig. Dazu entgegneten die Mitarbeiterin des Planungsbüros sowie Bürgermeister Bänziger, dass dies nicht notwendig sei, denn die frühzeitige Beteiligung sei ein vorgezogener Akt, um eben auch wichtige Informationen von anderen Trägern öffentlicher Belange zu sammeln. Es bestehe immer noch die Möglichkeit der Anpassung.
Die Abstimmung ergab eine mehrheitliche Zustimmung bei Enthaltung von Fritz Küntzle, Axel Hammen, Matthias Görner und Hans-Günther Lohr sowie Ablehnung von Klaus Holzmüller.
5. Bebauungsplan „Durlacher Straße / Kirchstraße“
Der Gemeinderat hat am 12.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Durlacher Straße / Kirchstraße“ beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans beabsichtigt die Gemeinde Weingarten im Rahmen einer Konzeption eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch Bebauung in zweiter Reihe zu realisieren und einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12.800 m².
Da die Veränderungssperre vom 12.09.2022 mit Ablauf des 15.09.2024 beendet wäre und die zu sichernde Planung bislang noch nicht abgeschlossen werden konnte, soll die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden.
Der Gemeinderat stimmte bei Enthaltung von Marielle Reuter (WBB) einstimmig zu.
6. Instandsetzung Bauwerk – Regenüberlauf 4
Der Leiter des Fachbereichs Tiefbau, Gerd Weinbrecht, berichtete:
Bei dem Bauwerk RÜ 4 handelt es sich um ein in die Fahrbahn der Bundesstraße 3 integrierte Stahlbetonkonstruktion auf Höhe der Hausnummer Marktplatz 6. Die Bauwerksprüfung hat ergeben, dass Abplatzungen in der Betonoberfläche und Korrosionsschäden eine Instandsetzung des Betons kurzfristig erforderlich machen. Die Kosten für die Maßnahme werden vom Ingenieurbüro auf 80.000 Euro brutto geschätzt. Eine beschränkte Ausschreibung hat ein Angebot der Firma T.O.M. aus Hattersheim mit knapp 70.000 Euro als wirtschaftlichstes Angebot ermittelt.
Für die Arbeiten ist der Zeitraum zwischen dem 30.07. und dem 13.09.2024 vorgesehen. In dieser Zeit werde die Bundesstraße 3 bereits wegen Bau eines Krötentunnels zwischen Weingarten und Grötzingen voll gesperrt.
Die Fahrbahn in Weingarten werde aber nicht aufgegraben, sondern der Zugang erfolgt durch einen Schacht.
Hauptamtsleiter Oliver Russel erklärte, es werde eine großräumige Umleitung eingerichtet. Fahrzeuge aus Bruchsal nutzen dann die L 560, die aus Jöhlingen fahren durch Weingarten über die Ringstraße wo eine Ampelschaltung eingerichtet wird.
Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Instandsetzung des Bauwerks Regenüberlauf 4 einstimmig an die Firma T.O.M. aus Hattersheim zum Gesamtpreis von 69.409,53 Euro brutto.
7. Darstellung der Gesamtkosten für die Rathaussanierung
In Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion nach einer Aufstellung der Gesamtkosten für Sanierung und Umbau des Rathauses hat der Leiter der Finanzabteilung Michael V. Schneider folgende Aufstellung zusammengestellt.
In den Jahren 2017 bis 2023
entfielen auf das Rathaus Sanierungsmaßnahmen insbesondere eines Wasserschadens im EG Kosten in Höhe von 729.449 Euro. Die Einbauten eines Aufzugs und eines barrierefreien WCs erforderte 296.281 Euro.
Der Erwerb des Lammecks zur Erweiterung der Büroräume belief sich auf insgesamt 2.105.506 Euro. Dazu kommen Kosten von 106.502 Euro für Umbau und Modernisierung.
In den Jahren 2024 bis 2027
sind Maßnahmen in Höhe von insgesamt 360.000 Euro geplant. Darunter fallen im Rathaus Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen für Toiletten im OG und DG, Heizzentrale, Fensteranstrich, Brandschutz, Flachdach und Büroumbau für Fachbereich 3. Für das Lammeck ist ein Kühlsystem für 94.000 Euro vorgesehen.
Erträge in den Jahren 2017 – 2027
Die Gesamtsumme der Förderung und der Versicherungsleistung beträgt 207.114 Euro.
Somit ergeben sich Nettokosten für die Gemeinde in Höhe von 3.475.624 Euro.
Matthias Görner (FDP) sagte, die geringe Zahlung der Versicherung sei der Ausgangspunkt für seine Anfrage gewesen. Er sei in gutem Glauben gewesen, die Kosten würden weitgehend abgedeckt. Er habe von der Versicherung einen sechsstelligen Betrag erwartet. Aber dieser „kleine Wasserschaden“ habe eine Kaskade von Sanierungsmaßnahmen ausgelöst. Dazu sagte Bürgermeister Bänziger, dass von den 3 Millionen mehr als 2,5 Millionen vom Gemeinderat beschlossen wurden. Der Wasserschaden sei der Anlass gewesen, in die Kernsanierung einzusteigen. Vom Wasserschaden seien nur Estrich und Fußboden betroffen gewesen, alles andere wurde vom Gemeinderat zusätzlich beschlossen.
Timo Martin (WBB) fand es gut, jetzt einen Gesamtüberblick zu haben. Das Rathaus sei jetzt für die nächsten Jahrzehnte fit. Wolfgang Wehowsky (SPD) sah das historische Rathaus von 1901 als Alleinstellungsmerkmal für Weingarten, das keine andere Gemeinde habe. Es sei anerkennenswert, das zu erhalten und für die Zukunft leistungsfähig und technisch modern zu machen. Gerhard Fritscher (CDU) betonte, es sei die zersplitterte Auftragserteilung gewesen, durch die manche Vergaben am Gemeinderat vorbeigegangen seien.
Der Gemeinderat nahm die Darstellung der bislang aufgelaufenen Kosten zur Kenntnis.
8. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde
Die 3. Änderung der Richtlinien über Ehrungen durch die Gemeinde umfasst lediglich die Verleihung der Bürgermedaille. Die Gemeinde kann Personen, die sich in bestimmten Bereichen durch umfassende und hervorragende Leistungen in hohem Maß um das Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner verdient gemacht haben, die Bürgermedaille der Gemeinde Weingarten (Baden) verleihen. Der besondere Wert der Auszeichnung liegt in ihrer Seltenheit.
Für das ehrenamtliche Engagement in Vereinen gilt, dass dieses durch die Verleihung der Landesehrennadel durch die Landesregierung gewürdigt wird. Für eine Ehrung von Vereinsvorsitzenden durch die Gemeinde ist somit die Verleihung der Landesehrennadel Voraussetzung.
Mit der Bürgermedaille in Gold werden Gemeinderäte ausgezeichnet, die 20 Jahre und länger kommunalpolitisch tätig waren. Mit Silber werden Gemeinderäte nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit von 10 Jahren und länger ausgezeichnet.
Die Ehrung kann auch von dritter Seite vorgeschlagen werden. Der Beschluss über die Verleihung der Ehrung erfolgt durch geheime Wahl in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates. Eine qualifizierte 2/3-Mehrheit des anwesenden Gemeinderates ist erforderlich. Die Ehrung wird in Form eines Ehrenabends vom Bürgermeister vorgenommen. Der Ehrenabend wird zeitlich nicht festgelegt, sondern nach Bedarf durchgeführt.
Matthias Görner (FDP) wolle auf Ehrungen gänzlich verzichten. Dagegen erwiderte Gerhard Fritscher (CDU) entschieden, das Ehrenamt bedürfe der Stärkung und persönliche Förderung gehe nur über eine Ehrung. Das sei eine Frage der Motivation. Ehrung habe eine Vorbildfunktion.
Der Gemeinderat stimmte bei Stimmenthaltung der FDP einstimmig zu.
9. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde
Die Hauptsatzung regelt die Zuständigkeiten neu. Was obliegt künftig dem Bürgermeister und worüber entscheiden die Ausschüsse.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik heißt künftig „Technischer Ausschuss“. Hans-Martin Flinspach (WBB) bedauerte, dass der Umweltbereich nicht mehr verbal festgemacht sei und enthielt sich der Stimme. Die übrigen Ratsmitglieder stimmten einstimmig zu.
10. Informationen aus den Fachbereichen
- Die Fahrradbügel am Nahkauf sollen in Bälde durch den Bauhof montiert werden.
- Es gibt in jedem Wahlbezirk rund 350 Briefwähler.
- Die Lautsprecheranlage auf dem Friedhof ist technisch schlecht zu verstehen. Ein Außenlautsprecher sollte angebracht werden.
- An der Treppe in der Walzbachhalle kann mittig kein Handlauf angebracht werden. Der Brandschutz verlangt die Treppe in voller Breite.
- An der Zufahrt zur Deponie können nach Aussage des Landratsamtes keine Leitplanken angebracht werden.