Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 06.05.2024

Artikel vom 13.05.2024

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung in einer Zusammenfassung

- öffentlich bekannt gemacht am 13.05.2024 -

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

Ein Bürger unterbreitete den Vorschlag, die Gemeinde solle das Gelände am Bahnhof West in Richtung der Druckerei Gablenz als Abstellplatz für Wohnmobile erwerben. Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher (CDU) entgegnete, die Gemeinde habe diesbezüglich bereits mit der Bahn verhandelt, aber leider keine Übereinkunft gefunden.

Ein weiterer Bürger regte an, in der Ortsmitte eine weitere E-Ladestation zu installieren. Außerdem empfahl er, die drei Parkplätze in der Ringstraße vor der Kantstraße woanders zu platzieren, denn sie seien dort für den Autoverkehr sichtbehindernd und wartende Fahrzeuge produzierten große Menge an CO2. Der Vorsitzende teilte mit, dass das Thema bekannt sei. Der Sachverhalt werde geprüft und entsprechende Maßnahmen werden ergriffen.

2. Bebauungsplan „Breitwiesen Teil I“ – Billigung der Auslobungsunterlagen

Auf dem ehemaligen Trautwein-Areal an der Höhefeldstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Wohnraum geschaffen werden.

Hierzu soll ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden. Der Investor hat die Auslobungsunterlagen für die Mehrfachbeauftragung dem Gemeinderat vorgelegt. Die Projektbetreuerin sowie der Architekt des Investors standen dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung.

Es ist der Wunsch des Investors, im Baugebiet „Breitwiesen Teil 1“ eine gestalterisch anspruchsvolle und ökologisch vorbildliche Siedlung zu entwickeln. Insgesamt soll ein einheitliches und homogenes Gesamtkonzept entstehen, wobei insbesondere dem geförderten Wohnraum Bedeutung zukommen soll.

Mit Hilfe eines Architektenwettbewerbs soll ein städtebauliches Konzept für das 36.295 Quadratmeter große Areal gefunden werden. Die Gemeindeverwaltung hat hierfür städtebauliche Planungsprämissen festgelegt. Im Randbereich sind Gebäude mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss vorgesehen, im Kernbereich drei Vollgeschosse plus Dachgeschoss oder vier Vollgeschosse mit Abschluss Flachdach. Für Wohnungen unter 40 Quadratmeter ist ein Stellplatz vorgesehen. Für Wohnungen mit einer Größe zwischen 40 und 65 Quadratmeter müssen 1,5 Stellplätze und für Wohnungen größer als 65 Quadratmeter zwei Stellplätze nachgewiesen werden. 25 Prozent des Wohnraums in den Mehrfamilienhäusern soll in Form von gefördertem Wohnraum errichtet werden. Die Fläche wird als „Allgemeines Wohngebiet“ mit dem Charakter eines Wohngebiets definiert. Die Verkehrserschließung erfolgt über die Höhefeldstraße sowie über eine neue zweite Zufahrt von der Rosenstraße aus.

Dr. Andrea Friebel (CDU) schlug vor, es sei besser, die sozialgebundenen Wohnungen nicht in einem Komplex unterzubringen, sondern auf mehrere zu verteilen, um Stigmatisierung zu vermeiden. Dazu erwiderte Frau Becker, dass aufgrund unterschiedlicher Förderbedingungen dies nicht möglich sei. Aber es sei ein kleines Baugebiet und es bestehe keine Gefahr einer Ghettobildung. Wolfgang Wehowsky (SPD) wünschte verbindliche Aussagen über die Verkehrsanbindung. Die SPD wünschte in der Vergangenheit eine Aufteilung des Verkehrs mit Anbindung an die Bundesstraße, was sie immer noch befürworten. Klaus Holzmüller (FDP) bat, die Interessen der dortigen Anwohner zu berücksichtigen. Die Erschließung von der Rosenstraße aus solle nicht zwischen den bestehenden Gebäuden geführt werden. Der Architekt erläuterte ferner: Der Klimaschutz werde an vielen Stellen berücksichtigt, beispielsweise bei der Regenwasserversickerung. Timo Martin (WBB) wandte ein, dass neue soziale Einrichtungen Ziel- und Quellverkehr produzieren würden und verwies auf den Grundsatz der WBB „keine Straße durch die Breitwiesen“.  Sonja Güntner (Grüne Liste) bedauerte, dass die Wiesen im Norden des Baugebiets nicht erhalten bleiben, sondern zum Teil bebaut werden. Aber dies sei in der Vergangenheit beschlossen worden. Matthias Görner (FDP) äußerte sich kritisch zur Zusammensetzung der Jury bzw. der dafür vorgesehenen sechs Gemeindevertreter.

Bei Gegenstimmen der SPD und Enthaltung von Frau Dr. Friebel stimmte der Gemeinderat der Versendung der Auslobungsunterlagen durch den Investor zu.

3. Parkraumkonzept – zusätzliche Stellplätze am Olesaplatz und am Stichweg Gartenstraße/verlängerte Mozartstraße

Die WBB-Fraktion hatte neben anderen Vorschlägen zum Parkraumkonzept zwei Anregungen in die Beratungen des Gemeinderates eingebracht. Es ging um die Schaffung neuer Stellplätze am Olesaplatz sowie am Stichweg Gartenstraße/verlängerte Mozartstraße. Beide wurden zunächst zurückgestellt.

In öffentlicher Sitzung wurde hierüber explizit beraten und die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob an diesen beiden Stellen weitere Parkplätze möglich seien. Die Verwaltung sieht als Ergebnis der Prüfung eher Bedenken. Für Parkplätze auf dem Olesaplatz direkt müsste der dortige Baum entfernt, die Grünanlage zurückgenommen und der Fußweg durch den neugestalteten Platz verlegt werden. Die Kosten für die Herstellung von zwei Stellplätzen lägen bei 45.000 Euro. Der andere Vorschlag betrifft die Durchfahrt im Bereich Gartenstraße 10 a. Sie wird benötigt, um das dahinter liegende gemeindeeigene Grundstück zu erschließen. Dieses Grundstück wird auch für die Ausfahrt der bestehenden privaten Tiefgarage genutzt. Hier eine öffentliche Parkierungsfläche auszuweisen, sieht die Verwaltung als problematisch, denn es führe zu mehr Begegnungsverkehr auf dieser Fläche. Außerdem sei dort keine Wendemöglichkeit, sodass nur rückwärts wieder ausgefahren werden könne.

Die Verwaltung empfehle, die beiden Vorschläge abzulehnen. Timo Martin (WBB) zeigte Einsicht. Unter dem Gesichtspunkt, dass die angedachte Parkraumbewirtschaftung den Parkdruck im dortigen öffentlichen Bereich mindern werde, könne er der Sichtweise der Verwaltung zustimmen. Die anderen Fraktionssprecher waren sich einig, dass der erst vor kurzem neu und sehr ansprechend gestaltete Olesaplatz nicht für Stellplätze herangezogen werden dürfe und stimmten dem Vorschlag der Verwaltung, keine neuen Stellplätze im dortigen Bereich zu errichten, einstimmig zu.

4. Stellungnahme der Gemeinde zu den Änderungen des Regionalplans Mittlerer Oberrhein

Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein aus dem Jahr 2003 wird fortgeschrieben. Konkret findet eine Fortschreibung des bereits bestehenden Teilregionalplans "Solarenergie", die Aufstellung des Teilregionalplans "Windenergie" und die Fortschreibung des Gesamtregionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 statt. Die Themen Wind und Solarenergie sind nicht Gegenstand der Gesamtfortschreibung, sondern werden in gesondertem Verfahren bearbeitet.

Der Planentwurf „Solarenergie“ beinhaltet Festlegungen von Flächen als Vorranggebiete. Für die Errichtung von Freiflächensolaranlagen käme der Weingartener Baggersee in Frage. Ein Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie wäre das Gewann Hinterer Heuberg. Eine Mitarbeiterin des Bauamts hatte die Stellungnahme der Gemeinde in Bezug auf Windenergie dahingehend verändert formuliert, dass das Vorranggebiet auf die Fläche reduziert werden soll, die aktuell im verbindlichen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands ausgewiesen ist. Der Gesamtregionalplan Mittlerer Oberrhein enthält Festlegungen zur räumlichen Entwicklung und Ordnung.

Zu allen drei Themen wurde die Gemeinde vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein angehört. Die Stellungnahme zum Teilregionalplan "Solarenergie" erhielt der Gemeinderat zur Kenntnis. Seitens des Gemeinderats wurde kritisiert, dass die Stellungnahme ohne Beteiligung des Gemeinderats abgegeben wurde. Darauf erwiderte Frau Baumann, Leiterin Bauamt, es sei einer unglücklichen internen Abstimmung geschuldet, dass das Gremium bei der Stellungnahme nicht beteiligt wurde. Die Stellungnahmen zum Teilregionalplan "Windenergie" und zur Fortschreibung des Gesamtregionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 werden zeitnah durch die Verwaltung getätigt.

Lediglich Sonja Güntner (Grüne Liste) konnte einer Installation von Solarflächen auf dem Baggersee – sofern nur ein kleiner Teil des Sees betroffen sei – etwas Positives abgewinnen.

Der Gemeinderat fasste den geänderten Beschluss zur Aufstellung des Teilregionalplans "Windenergie" einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Der Beschlussvorschlag, keine Bedenken und Anregungen zur vierten Fortschreibung des Gesamtregionalplans zu äußern, wurde ohne Gegenstimmen befürwortet.

5. Forstwirtschaft: Nutzung gemeindeeigener Flächen durch Privatpersonen

Bürgermeister-Stellvertreter Gerhard Fritscher (CDU) berichtete, Privatpersonen hätten auf einem Grundstück hinter dem Eulenweg Hecken gepflanzt und ein Trampolin aufgestellt. Nach einem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik sollen die Anwohner aufgeklärt, die Nutzung des Flurstücks hinter den Grundstücken im Eulenweg aber geduldet werden. Die darüber hinaus gehende Nutzung ist zu beseitigen und künftiges Fehlverhalten werde geahndet. Dem stimmen die Ratsmitglieder einstimmig zu.

6. Umbau Buchenweg 42/2 in Einzelwohnungen

Die Gebäude der Wohnanlage im Buchenweg 42/2 wurden von der Gemeinde Weingarten als Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Anschlussunterbringung von Geflüchteten errichtet. Das Gebäude in Holzständerbauweise besteht aus Einzelzimmern und Gemeinschaftsflächen für Sanitär und Küche.

Bereits bei der Errichtung beider Gebäude wurde die Möglichkeit eines späteren Umbaus in einzelne Wohneinheiten vorgesehen. Das Obergeschoss von Nr. 42/2 war bis zum 31. März an das Landratsamt Karlsruhe zur Erstunterbringung von Flüchtlingen vermietet. Seither steht das Obergeschoss leer und das Erdgeschoss wird noch von zwei Obdachlosen bewohnt.

Mittlerweile macht ein massiver Wasserschaden in Nr. 42/2 eine Sanierung erforderlich. Der vorgesehene Umbau könnte damit zugleich vollzogen werden. Es könnten 14 Wohneinheiten mit eigener Nasszelle und Küchenzeile in einer Größe von 50 bis 77 Quadratmeter entstehen. Die Gesamtkosten werden mit 720.000 Euro veranschlagt. Da im Haushalt 2024 keine Mittel für eine Gebäudesanierung vorgesehen sind, muss eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 Euro beschlossen werden. Die Verwaltung prüft, was durch Eigenleistung erbracht werden könnte.

Dr. Andrea Friebel (CDU) sah in der Aufteilung in Wohnungen auch den Vorteil, dass dann die Verantwortlichkeit bei den Mietern liege und Schäden zuordenbar seien. Werner Burst (SPD) schloss sich dieser Meinung an. Sonja Güntner (Grüne Liste) fragte, ob die Schadenssumme nicht von einer anderen Stelle im Haushalt aufgebracht werden könne. Timo Martin (WBB) befürwortete die Vorgehensweise, denn ein leerstehendes Objekt sei keine Alternative. Auch Wolfgang Wehowsky (SPD) sprach sich für eine Sanierung aus, denn sonst fielen noch weitere Einnahmen weg. Matthias Görner (FDP) regte an, vor künftigen Maßnahmen zunächst die prognostizierten Flüchtlingszahlen zu betrachten.  Dazu meinte der Vorsitzende, Gerhard Fritscher (CDU), wenn erneut Flüchtlinge kämen, könnten diese auch in den kleinen Wohnungen untergebracht werden. Fritz Küntzle (CDU) forderte, die Wohnungen in Zukunft stärker zu kontrollieren.

Die Verwaltung schlug vor, die außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2024 zu genehmigen und das weitere Vorgehen im Ausschuss für Umwelt und Technik zu besprechen. Dieser Vorschlag wurde bei Enthaltung der FDP und Fritz Küntzle (CDU) angenommen.

7. Wärmetauscher in der kommunalen Bauleitplanung

In den Bebauungsplänen jüngerer Zeit sollen auf Anregung des Gemeinderates zur Wahrung eines geordneten Straßenbildes Wärmepumpen im rückwärtigen oder seitlichen Bereich des Grundstücks im direkten Anschluss an die Gebäudefassade positioniert werden. Nun haben mehrere Bauherren Befreiungsanträge hierfür eingereicht, um Wärmetauscher aus Gründen der Effizienz sowie des Lärmschutzes im Vorgartenbereich errichten zu dürfen.

In älteren Bebauungsplänen gibt es keine Regelung zum Standort von Wärmetauschern. Eine Grundsatzüberlegung ist nun, ob es den Bauherren zuzumuten ist, den Ruhe- und Erholungsbereich ihres Gartens durch Wärmetauscher zu stören. Es sollte eine verbindliche Regelung getroffen werden, welche die Positionierung eines Wärmetauschers auch im Vorgarten erlaubt. Die Frage wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik bereits vorberaten. Timo Martin (WBB) schlug Zustimmung vor, wenn die Grenzabstände festgelegt werden, damit der Wärmetauscher innerhalb des Baufensters bleibe. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

8. Beauftragung Klimaanlage Lammeck

Die Kühlung der Räume im Gebäude Lammeck wurde im Gemeinderat und im Ausschuss für Umwelt und Technik sehr ausführlich diskutiert. Die Meinungen reichten vom gänzlichen Verzicht auf Kühlung über die passive Gebäudekühlung mit mangelhaftem Nutzerverhalten und fehlender Gebäudesubstanz bis hin zu einer konventionellen Klimaanlage mit dem Aufbau einer regenerativen Stromerzeugung in entsprechendem Umfang. Letzte Variante wurde als Beschlussempfehlung dem Gemeinderat vorgeschlagen, obwohl konventionelle Klimaanlagen klimaschädliche Kühlmittel enthalten. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Einbau einer konventionellen Klimaanlage und den entsprechenden Aufbau von Photovoltaikanlagen, sobald die Bilanzierung von Stromertrag und Stromverbrauch möglich ist.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Angebote einzuholen und dem Gemeinderat zur Vergabe vorzulegen.

9. Informationen des Bürgermeisters und der Fachbereiche

Hauptamtsleiter Oliver Russel berichtete, dass an das Ordnungsamt eine Anfrage bezüglich Schnellfahrer gestellt wurde. Es liege die Vermutung vor, dass nachts auf der Jöhlinger Straße gerast werde. Messungen hätten bei Blitzer 1 von 201.362 Messungen im Zeitraum von vier Wochen zwei Ausreißer gezeigt, die mehr als 30 Stundenkilometer über der Geschwindigkeitsbegrenzung gelegen hätten. Bei Blitzer 2 Am Gipfelsberg habe es unter rund 160.000 Messungen nur einen Fall gegeben. Über 88 Prozent der Überschreitungen bei beiden Messstationen liegen im Bereich bis 10 km/h.

Bei der Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse wurde die Veräußerung des Anwesens Metaxa zu einem Mindestgebot von 400.000 Euro mitgeteilt. Die Ausschreibung erfolgt.

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm wurde für die Gemeinde die Finanzhilfe i.H.v. 500.000 € für das Sanierungsgebiet Ortskern erhöht. Die Gemeinde hatte einen Aufstockungsantrag i.H.v. 600.000 € gestellt, damit der Grunderwerb für das evangelische Gemeindezentrum Schillerstraße 2,4 gefördert werden kann.