Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Artikel vom 29.05.2024

Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden zugestellt!

Artikel vom 29.05.2024

Nach dem Kommunalwahlgesetz ist es zwingend vorgeschrieben, jedem Wähler die Stimmzettel vor der Wahl rechtzeitig zuzustellen. Die Zustellung dürfte bereits in den letzten Tagen abgeschlossen worden sein. Sie erhalten die Stimmzettel für den Gemeinderat und den Kreistag.

Die vollständigen Stimmzettel umfassen Wahlvorschläge folgender Parteien bzw. Wählervereinigungen:

Gemeinderatswahl: 
WBB- Weingartener Bürgerbewegung
CDU- Christlich Demokratische Union Deutschlands
GLW- Grüne Liste Weingarten
SPD- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
FDP- Freie Demokratische Partei Deutschlands
Kreistagswahl:  
CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
Freie Wähler - Freie Wähler
SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
GRÜNE - Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
FDP - Freie Demokratische Partei Deutschlands
AfD - Alternative für Deutschland
Junge Liste - Junge Liste
DIE LINKE - DIE LINKE

Bitte überprüfen Sie die Ihnen zugegangenen Stimmzettel auf Vollständigkeit. Falls Sie einen oder mehrere der vorstehend genannten Wahlvorschläge nicht erhalten haben sollten, wird Ihnen im Wahllokal ein vollständiger Satz ausgehändigt.

Stimmzettel für die Europawahl sind im Wahllokal erhältlich!

Der Stimmzettel für die Europawahl wird nicht zugesandt; diesen erhalten Sie erst in Ihrem jeweiligen Wahllokal. Wie bereits beim letzten Mal werden die Stimmzettel bei der Europawahl wie bei der Bundestagswahl ohne Wahlumschlag in die Urne eingeworfen.

Beachten Sie bitte die Ausführungen auf den Merkblättern sowie unsere bisherigen Veröffentlichungen in der Turmberg-Rundschau bzw. auf der Homepage. Wenn Sie dies tun, sind wir sicher, dass Sie eine gültige Stimmabgabe vornehmen

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Sie können die Unterlagen unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens im Rathaus, Bürgerbüro, persönlich abholen. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt bis spätestens Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Samstag, 08. Juni 2024 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, sowie am Sonntag, 09. Juni 2024 in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr, im Rathaus, Bürgerbüro, beantragt werden.
Auch in diesem Falle ist es wichtig, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindliche Antrag vom Wahlberechtigten unterschrieben ist.

Bitte beachten Sie:

Ihre Stimmabgabe in Form der Briefwahl ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden) eingegangen ist. Wahlbriefe sollten daher ab Freitag, den 07. Juni 2024 nicht mehr in die Briefkästen der Deutschen Post AG, sondern in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden, da ansonsten das Risiko besteht, dass diese nicht rechtzeitig eingehen und deshalb nicht mehr berücksichtigt werden können.

Wie wähle ich richtig?

Bitte entnehmen Sie Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben in welchem Wahllokal Sie wählen müssen.

a) Europawahl

Bei der Europawahl kann der Wähler nur eine Stimme für die Partei bzw. Wählervereinigung seiner Wahl vergeben.

b) Kommunalwahlen

Sowohl für die Gemeinderats- als auch für die Kreistagswahl gilt der Grundsatz der positiven Kennzeichnungspflicht, d.h. grundsätzlich erhält der Bewerber Stimmen, der eindeutig gekennzeichnet ist oder im Falle der Kumulierung die Zahl 2 oder 3 geschrieben wurde. Eine einzige Ausnahme besteht, wenn Sie einen Stimmzettel unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben – in diesem Falle erhält jeder vorgedruckte Bewerber eine Stimme.
Enthält ein Stimmzettel mehr Bewerber als Vertreter zu wählen sind, gelten so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als je mit einer Stimme gewählt, wie Vertreter in den betreffenden Organen zu wählen sind. Die Auswertung der Stimmzettel können Sie uns dadurch erleichtern, indem Sie für Ihre Stimmabgabe den Stimmzettel verwenden, auf dem die meisten Bewerber vorgedruckt sind, die Sie wählen wollen. Aus den anderen Stimmzetteln können Sie dann die Bewerber übertragen (panaschieren), die Sie ebenfalls noch wählen wollen.

Beachten Sie bitte Folgendes bei den einzelnen Wahlen:

 GesamtstimmenHöchstimmenzahl
je Bewerber
Gemeinderatswahl183
Kreistagswahl63

1. Gemeinderatswahl:

Bei dieser Wahl sind 18 Gemeinderäte zu wählen. Sie können den Bewerbern bis zu 3 Stimmen geben. Die Höchstimmenzahl mit 18 darf nicht überschritten werden.

2. Kreistagswahl:

Bei der Kreistagswahl bilden Weingarten und Stutensee gemeinsam einen Wahlkreis. In diesem Wahlkreis sind 6 Kreisräte zu wählen. Auch bei dieser Wahl können Sie Bewerbern bis zu 3 Stimmen geben. Die Höchstimmenzahl mit 6 darf nicht überschritten werden.

Information über die Wahlergebnisse

Die Auszählung der Europawahl erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit, ab 18.00 Uhr, direkt in den Wahllokalen. Im Anschluss daran erfolgt die Auszählung der Kommunalwahlen in der Reihenfolge Gemeinderatswahl, Kreistagswahl an den PC-Arbeitsplätzen im Rathaus.

Die bereits ermittelten Zwischenergebnisse werden in der Bibliothek am Rathausplatz auf einer Großleinwand präsentiert. Hierzu ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Zudem können die Ergebnisse mit Zwischenständen auch zeitnah über unsere Homepage www.weingarten-baden.de abgerufen werden.

Die amtliche Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Gemeinderats- und Kreistagswahl durch den Gemeindewahlausschuss erfolgt am Montagabend, 10.6.2024, 18.00 Uhr, im Turmzimmer des Rathauses.

Die amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgt in der Ausgabe der Turmberg-Rundschau am 13.06.2024 und auf der Homepage der Gemeinde Weingarten unter www.weingarten-baden.de.

     

Europa- und Kommunalwahl 2024

Artikel vom 23.05.2024

Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl bietet durch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens für den Wähler zahlreiche Varianten. Damit sich jeder Wähler in Ruhe mit den Inhalten befassen kann, wurden in den vergangenen Tagen die Stimmzettel mit den dazugehörigen Merkblättern an die Wahlberechtigten verschickt. Die Stimmzettel für die Europawahl (hier haben Sie eine Stimme) erhalten Sie im Wahllokal.

Zu Hause hat der Wähler dann Zeit, sich mit dem komplizierten Wahlverfahren vertraut zu machen. Über die einzelnen Möglichkeiten der Stimmabgabe wollen wir Sie nachstehend näher informieren:

Wie wählen Sie richtig?
Für die Gemeinderats- sowie für die Kreistagswahl gilt der Grundsatz der sogenannten positiven Kennzeichnungspflicht, d.h. grundsätzlich erhält der Bewerber Stimmen, der eindeutig gekennzeichnet ist oder im Falle der Kumulierung mit der Zahl 2 oder 3 versehen wurde. Eine einzige Ausnahme besteht, wenn Sie den Stimmzettel eines Wahlvorschlags unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Falle erhält jeder vorgedruckte Bewerber eine Stimme, d.h. bei der Gemeinderatswahl alle 18 Bewerber dieses Wahlvorschlages. Bei der Kreistagswahl enthält der Stimmzettel bis zu 9 Bewerber. Da Sie jedoch nur 6 Stimmen abgeben können, gelten in diesem Falle auch nur die ersten 6 Bewerber als je mit einer Stimme gewählt.

Die Auswertung der Stimmzettel können Sie erleichtern, in dem Sie für Ihre Stimmabgabe den Stimmzettel verwenden, auf dem die meisten Bewerber vorgedruckt sind, die Sie wählen wollen. Aus den anderen Stimmzetteln können Sie dann die Bewerber übertragen (panaschieren), die Sie ebenfalls noch wählen wollen.

Beachten Sie auf jeden Fall Ihre Gesamtstimmenzahl von

a) Gemeinderatswahlen    18 Stimmen

b) Kreistagswahl               6 Stimmen

Wem können Sie Stimmen geben?
Sie können nur Bewerbern/Bewerberinnen, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.

Wie können Sie Ihr Wahlrecht ausüben, wenn Sie am Wahltag verhindert sind?
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, aber dennoch auf sein Wahlrecht nicht verzichten will, hat die Möglichkeit, seine Stimme auch in Form der Briefwahl abzugeben.

Wie und wo erhalten Sie Briefwahlunterlagen?
Am einfachsten erhalten Sie die Briefwahlunterlagen, wenn Sie den Antrag auf der Rückseite des inzwischen zugestellten Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und diese dem Bürgermeisteramt Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden) zusenden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht zulässig. Bei Abwesenheit von der Gemeinde sollten Sie vermerken, an welche Anschrift Ihnen die Unterlagen zugesandt werden sollen.

Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens im Rathaus Bürgerbüro, persönlich abholen. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt während der üblichen Sprechzeiten. Diese sind von Montags bis Donnerstags 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Auch in diesem Falle ist es wichtig, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindliche Antrag vom Wahlberechtigten unterschrieben ist. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch zulässig, an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich die Unterlagen auszuhändigen. Bei persönlicher Abholung besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht gleich ausüben.

Wie bei den letzten Wahlen können die Briefwahlunterlagen auch über die Homepage der Gemeinde (www.weingarten-baden.de) per Internet beantragt werden. Sie müssen hierzu lediglich den entsprechenden Link auf der Startseite der Homepage anklicken und Ihre auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben angegebenen persönlichen Daten eingeben. Die Unterlagen werden Ihnen dann umgehend zugesandt.

Sofern Sie zur Beantragung der Briefwahlunterlagen noch Fragen haben, können Sie im Bürgerbüro, Tel.: 702065 bzw. bei der Wahlbehörde, Tel.: 702060 jederzeit weitere Auskünfte erhalten.
 

Briefwahlunterlagen können im Regelfall bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden.

       

Versand der Stimmzettel für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Artikel vom 15.05.2024

Auch Antragsteller von Briefwahlunterlagen erhalten Stimmzettel zugestellt

Der Versand der amtlichen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl beginnt in den nächsten Tagen. Zweck ist es, dass die Bürger das komplexe Ausfüllen der Stimmzettel zu Hause in aller Ruhe erledigen können.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel allen Wahlberechtigten zugehen, auch denjenigen, die bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben oder die bereits einen Briefwahlantrag gestellt haben.

Aufgrund der Postlaufzeiten dieses umfangreichen Auftrages ist es leider nicht möglich die Briefwähler auszusortieren. Es ist gewährleistet, dass jeder Wähler nur einmal wählen kann, da seine Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wird.

       

Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Artikel vom 07.05.2025

Die ersten Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 wurden bereits an die Wahlberechtigten auf dem Postweg versandt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um DINA-4 Schreiben in Briefform handelt.

Damit die Wähler die umfangreichen Stimmzettellisten der Gemeinderats- und Kreistagswahl zu Hause in Ruhe durchlesen können, werden die Stimmzettel ebenfalls in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten versandt. Bitte bringen Sie diese Stimmzettel mit zur Urnenwahl in das Wahllokal. Die Stimmzettel zur Teilnahme an der Europawahl erhalten Sie erst im Wahllokal.

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit einen Briefwahlantrag zu stellen:

  • Bitte füllen Sie dazu den Antrag auf Ihren Wahlbenachrichtigungsschreiben aus oder
  • bentragen Sie ihn einfach elektronisch: Hier geht es zum Wahlscheinantrag für die Briefwahl

Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichungen der kommenden Wochen - vielen Dank.