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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.04.2024

Artikel vom 24.04.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten. 

- öffentlich bekannt gemacht am 24.04.2024 -

1. Bau einer Lagerhalle für land- und forstwirtschaftlich genutzte Maschinen, Siedlung Sallenbusch 1

Das Bauvorhaben befindet sich direkt an die Bebauung angrenzend im südwestlichen Teil und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Errichtung einer Maschinenlagerhalle in den Maßen 24 x 48 Meter mit einem Vordach in der Tiefe von weiteren 5 Metern entlang der 48 m langen Fassade. Die Firsthöhe beträgt ca. 7,45. Das beidseitig flach geneigte Satteldach mit einer Dachneigung von beidseitig 7° wird insgesamt mit einer Photovoltaikanlage versehen.

Grundsätzlich sind Bauvorhaben im Außenbezirk zulässig, sofern die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben der privilegierten Land- oder Forstwirtschaft dient. Das war in diesem Fall zwar gegeben, aber die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik konnten trotzdem nicht uneingeschränkt zustimmen. Die große Dimensionierung an dieser exponierten Stelle direkt vor dem Eingang zur Siedlung bereitete Probleme.

Sonja Döbbelin (CDU) fragte, ob das nicht „woanders platziert werden“ könne. Hans-Martin Flinspach (WBB) riet, die Betriebsnotwendigkeit zu prüfen und den Bauherrn zumindest zur Begrünung des Objekts zu verpflichten. Auch er hielt das Vorhaben an dieser Stelle für nicht akzeptabel. Werner Burst (SPD) sagte, das Bild der bäuerlichen Siedlung werde empfindlich gestört, die Halle sei viel zu dominant.

Schließlich empfahl Bürgermeister Eric Bänziger, heute nicht abzustimmen, diese Anregungen noch einmal zu prüfen und das Vorhaben auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.

2. Umbau der Hofeinfahrt zur Gewerbeküche, Apothekenstraße 3

Der Bauherr plant die Umnutzung der bestehenden Hofeinfahrt zu einer Gewerbeküche. Außerdem sollen Räumlichkeiten für ein neues Treppenhaus geschaffen sowie zwei Dachgauben eingebaut werden. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Ausschusses am 04.09.2023 in der Form einer Bauvoranfrage beraten. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Entsprechende Festsetzungen der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sind einzuhalten. Änderungen an der äußeren Kubatur sind nicht geplant. Im Dachgeschoss entstehen zwei Schleppgauben mit einer Dachneigung von 15°. Die weiteren Maße entsprechen der örtlichen Gaubensatzung.

Da sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt, kann das Einvernehmen erteilt werden. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einstimmig zu.

3. Errichtung einer Funkübertragungsstation, Kanalstraße 72

Der Bauherr plant den Neubau einer Funkübertragungsstation auf dem Anwesen Kanalstraße 72. Vorgesehen ist die Errichtung einer Technikeinheit in den Maßen ca. 1,20 m x 2,50 m sowie die Errichtung des dazugehörigen Stahlgittermastes mit zwei Außenbühnen in Höhe von 37,22 m. Das Fundament wird in den Maßen 3,75 m x 3,75 m ausgeführt. Der Mast wird in Richtung Spitze schmaler. Erreicht wird der Turm über einen dauerhaft geschotterten Weg. Während der Bauphase beträgt die Breite des Weges 3,50 m. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird diese Breite auf 2,50 m reduziert. Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB im Außenbereich zu beurteilen. Es ist zulässig, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient und die Erschließung gesichert ist. Dies ist bei der vorliegenden Planung eingehalten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. Axel Hammen (Grüne Liste) und Klaus Holzmüller (FDP) erhoben grundsätzliche Einwände, weil dadurch erneute Ackerfläche verbraucht werde. Werner Burst (SPD) wollte, dass der Mast zumindest in einer dezenten Farbe gestrichen werde. Bürgermeister Eric Bänziger hielt trotzdem an dem Vorhaben fest, weil es der Gemeinde Pachteinnahmen sichern werde. Das Gremium stimmte bei zwei Gegenstimmen zu.

4. Informationen des Bürgermeisters und aus den Fachbereichen

Die Baustelle am Rathausplatz kommt zügig voran. Die Firma arbeitet mit zwei Gruppen an der Pflasterung. Bis zum 30. April (Maibaumstellen) soll die Fläche dort fertig sein.

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